Nutzen Sie Ihren persönlichen Steuerbonus.

Wussten Sie schon...

Als Steuerzahler eines Privathaushalts können Sie Ihren Steuervorteil nutzen und bekommen für alle anfallende Arbeiten 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet. Wobei die aktuelle Obergrenze bei € 4000,- jährlich liegt.

§ 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistung.

Hinweis:

Als Auftraggeber müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, um Ihren Steuerbonus von 20 % zu erhalten.

Als Nachweis gilt Ihr Kontoauszug!

Einen cleveren Steuerbonus (für Privatpersonen) erhalten Sie für folgende haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen z.B.:

• Gartenpflegearbeiten

• Schnee und Eisbeseitigung, jedoch nur auf dem Grundstück etc.