Nutzen Sie Ihren persönlichen Steuerbonus.
Wussten Sie schon...
Als Steuerzahler eines Privathaushalts können Sie Ihren Steuervorteil nutzen und bekommen für alle anfallende Arbeiten 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet. Wobei die aktuelle Obergrenze bei € 4000,- jährlich liegt.
§ 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistung.
Hinweis:
Als Auftraggeber müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, um Ihren Steuerbonus von 20 % zu erhalten.
Als Nachweis gilt Ihr Kontoauszug!
Einen cleveren Steuerbonus (für Privatpersonen) erhalten Sie für folgende haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen z.B.:
• Gartenpflegearbeiten
• Schnee und Eisbeseitigung, jedoch nur auf dem Grundstück etc.