Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen auf der Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gartenbaubetrieb & Baumaschinenservice L. Klingler. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung bilden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Fairness und bitten Sie, sich bei Fragen jederzeit an uns zu wenden.

Wichtiger Hinweis: Akzeptanz der AGB

Ein wichtiger Punkt unserer AGB ist, dass diese vor der Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptiert werden müssen. Ohne Ihre Zustimmung können wir leider keine Aufträge entgegennehmen. Die Akzeptanz erfolgt in der Regel durch ein entsprechendes Häkchen im Auftragsformular oder durch eine separate Bestätigung. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, von einer Beauftragung abzusehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Häufige Fragen zu unseren AGB

Obwohl wir uns bemühen, unsere AGB so verständlich wie möglich zu gestalten, treten gelegentlich Fragen auf. Viele dieser Fragen beziehen sich auf Themen wie Gewährleistung, Haftung und Zahlungsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden Abschnitte in unseren AGB sorgfältig zu lesen. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nächste Schritte nach dem Lesen der AGB

Nachdem Sie unsere AGB gelesen haben, haben Sie folgende Möglichkeiten: Wenn Sie mit unseren Bedingungen einverstanden sind, können Sie den Auftrag wie besprochen fortsetzen. Andernfalls bitten wir Sie, uns Ihre Bedenken mitzuteilen, damit wir diese gegebenenfalls klären können. Sie erreichen uns telefonisch unter Te. 015734915463 , per E-Mail unter info@galabau-herne.de oder über unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gartenbaubetrieb & Baumaschinenservice L. Klingler

Stand: 2026


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1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Gartenbaubetrieb & Baumaschinenservice L. Klingler) und Kunden, einschließlich:

Garten- und Landschaftsbau

Rodung und Wurzelentfernung

Erdarbeiten

Vermietung von Baumaschinen und Geräten

Durchführung von UVV-Prüfungen


1.2 Individuelle Vereinbarungen („Nebenabreden“) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn ihnen nicht widersprochen wird.


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2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Angebotsannahme Auftragsbestätigung , digitale Bestätigung über Website/App,

mündliche Vereinbarung,

Unterzeichnung eines Miet- oder Prüfprotokolls.

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, Auftragsbestätigung der Leistungsbeschreibung oder dem Mietvertrag.

2.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung und können zu Preisänderungen führen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.


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3. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot

3.1 Es gelten die beim Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
3.2 Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.3 Skonto wird nicht gewährt.
3.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3.5 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder Geräte nicht übergeben.


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4. Pflichten des Kunden / Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde sorgt für:

freien Zugang zur Baustelle

sichere Zufahrten und Untergründe

Bereitstellung notwendiger Genehmigungen

Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften


4.2 Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten, Verzögerungen oder Schäden.
4.3 Unterlassene Mitwirkung kann als Annahmeverzug gewertet werden.


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5. Gartenbau, Rodung, Erdarbeiten – besondere Risiken

5.1 Unterirdische Leitungen, Fundamente, Betonreste, Wurzelstöcke oder Fremdkörper gelten als unvorhersehbare Erschwernisse.
5.2 Für Schäden an nicht gekennzeichneten Leitungen haftet ausschließlich der Kunde.
5.3 Mehrkosten durch Erschwernisse werden gesondert berechnet.
5.4 Bei Rodungs- und Erdarbeiten kann es zu Bodenverdichtungen, Flurschäden oder Geländeveränderungen kommen. Diese sind nicht automatisch Mängel.


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6. Maschinenvermietung – Vertragsbedingungen

6.1 Übergabe, Zustand, Protokoll

Übergabe erfolgt in betriebsfähigem Zustand.

Der Mieter bestätigt dies im Übergabeprotokoll.

Spätere Reklamationen zum Übergabezustand sind ausgeschlossen.


6.2 Kaution

Kaution: 50 €, 100 €, 250 €, 500 €, abhängig vom Gerät.

Dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters.


6.3 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

das Gerät bestimmungsgemäß zu benutzen

Sicherheitsvorschriften einzuhalten

Schäden sofort zu melden

das Gerät nicht an Dritte weiterzugeben

Betriebsstoffe auf eigene Kosten zu stellen


6.4 Verbotene Nutzung

Untersagt sind:

extreme Überlastung

Einsatz durch ungeeignete Personen

Einsätze in explosionsgefährdeten Bereichen

eigenmächtige Reparaturen

Manipulation an Betriebsstundenzählern


6.5 Reinigung

Rückgabe erfolgt gereinigt.
Reinigung wird berechnet mit: 62,50 € pro Stunde.

6.6 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet unbegrenzt für:

technische Schäden durch Fehlbedienung

Überhitzung, Überlastung, Fehlbetankung

Diebstahl, Verlust, mutwillige Beschädigung

Schäden durch Weiterbetrieb trotz Defekt


6.7 Rückgabe

Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt

Verspätung wird voll berechnet

Fehlteile/Zubehör werden nach Wiederbeschaffung berechnet

 

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7. UVV-Prüfungen – spezielle Bestimmungen

7.1 Prüfungsumfang

UVV-Prüfungen umfassen:

Sichtprüfung

Funktionsprüfung

Bewertung nach DGUV


Nicht geprüft werden:

Innenbauteile

verdeckte Mängel

Elektronik ohne Diagnosegeräte


7.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher:

gereinigtes Gerät

freie Prüfbedingungen

erforderliche Unterlagen

Anwesenheit einer Bedienperson


7.3 Prüfentscheidung

Die Entscheidung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ liegt ausschließlich im Ermessen des Prüfers.

7.4 Haftung

Keine Haftung für:

Folgeschäden durch ungeeignete Nutzung

spätere Ausfälle

verdeckte Schäden, die bei Sichtprüfung nicht erkennbar waren


Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


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8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.
8.3 Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
8.4 Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann der Kunde mindern oder zurücktreten.


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9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Allgemeine Haftung

Haftung besteht nur bei:

Vorsatz

grober Fahrlässigkeit


Leichte Fahrlässigkeit führt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu Haftung, jedoch begrenzt auf typische Schäden.

9.2 Ausschlüsse

Keine Haftung für:

Bodenbeschaffenheit

Witterungseinflüsse

indirekte Schäden

Ertragsausfälle

Nutzungsausfälle gemieteter Geräte


9.3 Haftungsobergrenze

Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts.


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10. Stornierungen und Terminabsagen

10.1 Stornierung bis 48 Stunden vorher: kostenlos.
10.2 Danach: Ausfallpauschale oder volle Tagesmiete bei Maschinen.
10.3 Bei verspäteter Bereitstellung durch den Kunden kann ebenfalls eine Ausfallpauschale berechnet werden.


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11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Website oder App.


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12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Herne, soweit gesetzlich zulässig.


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13. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen berühren den Vertrag nicht.
An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.