Information
Mietbedingungen
Gartenbaubetrieb & Baumaschinenservice
L. Klingler
Stand: 2025
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Vermietungen von Baumaschinen, Geräten, Zubehör und Anbaugeräten. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
2. Mietvertrag / Übergabe
2.1 Der Mietvertrag kommt durch schriftliche, digitale oder mündliche Vereinbarung zustande.
2.2 Übergabe und Zustand werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
2.3 Spätere Einwendungen zum Übergabezustand sind ausgeschlossen.
2.4 Übergabe nur gegen Identitätsnachweis und Hinterlegung der Kaution.
3. Mietdauer
Tagesmiete: 24 Stunden
Wochenendmiete: Freitag 09:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr
Individuell: nach Vereinbarung
Verspätete Rückgabe wird als weitere volle Mieteinheit berechnet. Verlängerungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
4. Preise / Zahlung
4.1 Es gelten die vereinbarten Preise.
4.2 Zahlung und Kaution sind vor Übergabe fällig.
4.3 Zusatzstunden, Transport, Reinigung und Schäden werden gesondert berechnet.
5. Kaution
5.1 Kaution je nach Gerät (z. B. 50 €, 100 €, 250 €, 500 € oder höher).
5.2 Die Kaution sichert alle Ansprüche des Vermieters (Schäden, Reinigung, Verlust, Verspätung).
5.3 Rückzahlung nach Rückgabe und Prüfung.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
zur bestimmungsgemäßen Nutzung,
zur Einhaltung aller Sicherheits- und Bedienhinweise,
zur sofortigen Meldung von Schäden/Defekten,
zur Sicherung gegen Diebstahl,
zur Bereitstellung von Betriebsstoffen,
zur gereinigten und vollständigen Rückgabe,
keine Weitergabe an Dritte, keine Eigenreparaturen.
7. Verbotene Nutzung
Untersagt sind u. a.: Überlastung, Fehlbetankung, Manipulation am Betriebsstundenzähler, technische Veränderungen, Einsatz durch unbefugte Personen, unsachgemäßer Transport.
8. Reinigung
Geräte sind gereinigt zurückzugeben.
Bei Verschmutzung: 62,50 € pro Stunde zzgl. Material. Starke Verschmutzungen können Mehrkosten verursachen.
9. Schäden / Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden durch Fehlbedienung, Überlastung, Fehlbetankung, Weiterbetrieb trotz Defekt sowie für Verlust/Diebstahl.
9.2 Bei Totalschaden haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert.
9.3 Ein Gutachten kann beauftragt werden; Kosten trägt der Mieter bei Verursachung.
10. Defekte während der Miete
Defekte sind unverzüglich zu melden; Nutzung ist einzustellen. Weiterbetrieb führt zur Haftung für Folgeschäden. Kein Anspruch auf Ersatzgerät.
11. Betriebskosten
Der Mieter trägt insbesondere Kosten für Kraftstoff, Schmierstoffe, Strom (bei E-Geräten), Transport sowie Reparaturen bei eigenverschuldeten Schäden.
12. Transport
Abholung oder Lieferung nach Vereinbarung. Bei Selbsttransport haftet der Mieter vollständig für Ladungssicherung und Transportschäden.
13. Zubehör
Zubehör ist nur Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich vereinbart.
Kostenloses Zubehör ist entsprechend gekennzeichnet; bepreistes Zubehör wird zusätzlich berechnet. Fehlendes/beschädigtes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
14. Haftung des Vermieters
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Nutzungsausfälle, witterungsbedingte Einschränkungen oder indirekte Schäden.
15. Versicherung
Mietgeräte sind nicht automatisch gegen Diebstahl versichert. Das Risiko trägt der Mieter; optionale Zusatzleistungen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Herne, soweit gesetzlich zulässig.
Unser Ansatz konzentriert sich darauf, zu verstehen, was Sie brauchen, und praktische Lösungen anzubieten. Von der persönlichen Beratung bis zur praktischen Unterstützung.